Herzlich willkommen auf der Internetseite der MAV des Kirchenkreises Schwalm-Eder
Willkommen auf der Internetseite der Mitarbeitervertretung des Kirchenkreises Schwalm-Eder. In der nächsten Zeit wollen wir diese Seite nach und nach mit Inhalten füllen. Darüber hinaus möchten wir uns bei Ihnen kurz vorstellen und Berater und Unterstützer in allen Fragen rund um Ihr Arbeitsverhältnis sein.
Im Kirchenkreis Schwalm-Eder gibt es über 1000 Haupt- und Nebenamtliche Mitarbeiter die in verschiedenen kirchlichen und diakonischen Einrichtungen tätig sind. Haupt-und nebenamtliche Mitarbeitende werden zur jährlichen Mitarbeiterversammlung eingeladen. Der MAV ist an einem regelmäßigen Austausch gelegen.
Sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis haben!
Die Grundlage unserer Arbeit ist das MVG
Was machen wir als MAV?
Wir setzen uns ein!
Für ein faires, verantwortungsvolles und kompetentes Miteinander!
Für einen guten und sicheren Arbeitsplatz!
- Wir streben eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber an.
- Wir achten darauf, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleich und gerecht behandelt werden.
- Wir treten für eine gute Zusammenarbeit ein und stärken das Verständnis für den kirchlichen Auftrag der Einrichtungen.
- Wir nehmen Anregungen und berechtigte Beschwerden entgegen, tragen sie vor und sorgen gegebenenfalls für Abhilfe.
- Wir setzen uns auch für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung ein.
- ....
Die neu gewählte Mitarbeitervertretung gewählt von Mai 2022 bis April 2026

Wenn Sie wollen, ...
- führen wir Vermittlungsgespräche,
- beraten wir bei einer geplanten Versetzung oder Abordnung,
- begleiten wir Sie, wenn Sie Einblick in Ihre Personalakte nehmen wollen,
- führen wir eine Teilmitarbeiterversammlung in Ihrer Einrichtung durch.
Wir entscheiden mit, bei ...
- Einstellungen,
- Eingruppierungen,
- ordentlichen oder außerordentlichen Kündigungen,
- Einführungen neuer Arbeitsmethoden,
- Errichtung oder Auflösung von Einrichtungen
- und Dienstvereinbarungen.
Wir sind initiativ tätig, ...
- das bedeutet, wir können den Dienstgebern zum Beispiel Maßnahmen zur Höhergruppierung, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur Arbeitszeitgestaltung vorschlagen.
Wir informieren Sie ...
- durch Aushänge in Ihrer Einrichtung,
- in der jährlichen Mitarbeiterversammlung,
- in Teilmitarbeiterversammlungen,
- in persönlichen Gesprächen und
- auf der unserer Homepage
Wir sind beteiligt an den Entscheidungen, wenn es um ...
- die Verlegung, Zusammenlegung oder Auflösung von Dienststellen,
- Kündigung während der Probezeit,
- Fragen zum Personalbedarf oder dem Stellenplanentwurf