Leider ist die Position der Schwerbehindertenvertretung (SBV) bzw. der Vertrauensperson derzeit nicht besetzt. Im Zuge der bevorstehenden MAV-Wahlen besteht die Möglichkeit, die Schwerbehindertenvertretung neu zu wählen. Engagieren Sie sich für Inklusion und Interessenvertretung!
Bei Interesse informieren Sie sich bitte beim Wahlausschuss oder in der Personalabteilung über die Wahlmodalitäten.

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) hat die Aufgabe, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder in der Dienststelle zu fördern. Sie vertritt deren Interessen in dem Betrieb oder in der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Die Kosten der Arbeit trägt der Arbeitgeber oder Dienstherr. Das Ehrenamt der Schwerbehindertenvertretung ist gesetzlich geschützt.