MAV-Wahl 2026 – Chance für Mitbestimmung und Beteiligung

Chance für Beteiligung

Chance für Mitbestimmung und Beteiligung

Vom 1. Januar bis zum 30. April 2026 werden in den kirchlichen Betrieben der meisten Regionen Mitarbeitendenvertretungen (MAV) gewählt. Die Amtszeit der neu gewählten Gremien beginnt am 1. Mai 2026. Wichtig: Der Wahlvorstand wird durch die amtierende MAV spätestens fünf Monate vor Ablauf der regelmäßigen Amtszeit bestellt.

Demokratie stärken
Diese Wahlen sind weit mehr als eine organisatorische Pflicht – sie sind ein gelebter Ausdruck von Demokratie, Beteiligung und Solidarität im Arbeitsleben. Der Wahlvorstand organisiert die Wahl formell und neutral. Die MAV, die Kolleg*innen oder die ver.di-Aktiven können sich ganz praktisch dafür einsetzen, dass die Wahl mit den Themen der Beschäftigten verbunden wird. So kann sich zum Beispiel eine Gruppe von Kandidat*innen auf gemeinsame Themen verständigen und zusammen für die eigene Wahl werben. Sie können mit den Beschäftigten in den Dialog treten. Deren Themen ernst zu nehmen, ist das beste Mittel, um zu verhindern, dass Demokratiefeinde in die MAV gewählt werden.

Sprachrohr der Beschäftigten
Denn Demokratie im Betrieb bedeutet mehr als alle vier Jahre zu wählen. Eine aktive Interessenvertretung macht Beteiligung lebendig – durch Transparenz, regelmäßigen Austausch und die Entwicklung gemeinsamer Positionen und Lösungsideen mit den Kolleg*innen. Die MAV ist das Sprachrohr der Beschäftigten und sorgt dafür, dass ihre Anliegen gehört und ernst genommen werden. Sie stärkt die Gemeinschaft im Betrieb, fördert den Dialog und macht Demokratie im Arbeitsalltag spürbar.

Betroffene zu Beteiligten machen
Die MAV vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber – zum Beispiel im Rahmen der Mitbestimmung oder in Verhandlungen über allgemeine soziale Angelegenheiten. Beschäftigte merken früh, wenn zum Beispiel bei den Themen verlässliche Dienstpläne, Gesundheitsschutz, ausreichende Personalbesetzung oder Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf etwas nicht stimmt. Beteiligung heißt, Themen gemeinsam zu sammeln, zu bewerten und öffentlich zu machen – etwa durch Umfragen, Gespräche oder Mitarbeitendenversammlungen (§ 31 MVG-EKD). So werden Betroffene zu Beteiligten, aus Problemen entstehen gemeinsame Lösungen.

Interessengegensätze sind Realität – auch in kirchlichen Betrieben
Arbeitgeber verfolgen betriebswirtschaftliche Ziele – etwa durch Kostenkontrolle, Flexibilisierung oder Outsourcing. Beschäftigte wollen dagegen gute Arbeitsbedingungen, gerechte Bezahlung und sichere Arbeitsplätze. Dieser Interessengegensatz ist kein Zufall, sondern Ausdruck sozialer Realität in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen, auch in kirchlichen Einrichtungen:

  • Arbeitszeitregelungen und Personalschlüssel sind häufig Spannungsfelder.
  • Arbeitgeber beklagen Kosten, Beschäftigte erleben Belastung.
  • Kirchen beschränken durch ihr Arbeitsrecht Mitbestimmung und kollektive Rechte der Beschäftigten.
  • Umso wichtiger ist es, Solidarität zu stärken, Gewerkschaft im Betrieb sichtbar zu machen und kollektive Veränderungsmacht aufzubauen.

Die MAV ist die gesetzlich vorgesehene Interessenvertretung der Mitarbeitenden. Ihre Aufgabe besteht darin, die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Beschäftigten zu fördern (§ 35 MVG-EKD). Dieser Auftrag bietet einen weiten Gestaltungsspielraum: Die MAV informiert sich und die Belegschaft, wirkt an Entscheidungsprozessen mit und führt Verhandlungen mit der Dienststellenleitung. Ergebnisse werden in Abstimmung mit den Kolleg*innen erzielt – im Sinne einer aktiven und solidarischen Mitbestimmung.

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