
Uwe Schmidt

Melanie Noell

Martina Dittmar
Zweite Vertreterin
Erzieherin Kindertagesstätte Melsungen

Vera Ubl

Tobias Schopf
Jugendarbeiter Kirchenkreis Schwalm-Eder

Jürgen Kurz

Martina Lossek
Assistenzkraft des Kooperationsraums Homberg-Land

Birke-Franka Lorenz-Reeh
Jugendarbeiterin Kirchenkreis Schwalm-Eder

Monika Hoppe

Emine Ala
EinLaden am Obertor
Mitglied der MAV
Schwerbehinderten Vertretung des Kirchkreises

Barbara Nitsch
Das Mitbestimmungsrecht in Betrieben leitet sich aus dem Grundgesetz, Art.9, Absatz 3 ab: „Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und alle Berufe gewährleistet.“ In Betrieben und im öffentlichen Dienst wird Mitbestimmung vom Betriebs- bzw. Personalrat wahrgenommen. Für uns im kirchlichen Dienst gibt es dafür die Mitarbeitervertretung (MAV). Den Grundstein für unser Handeln bildet das Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Die Mitarbeitervertretung muss vor personellen Entscheidungen beteiligt werden. Sie hat die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern.
Zu unserer MAV gehören zurzeit 13 Mitglieder. Die Sitzungen finden in 2021, während der Dienstzeit 14-tägig donnerstags im Gemeindehaus im Bindeweg oder wie im Moment im digitalen Rahmen (Microsoft Teams) statt. Die Mitglieder werden für die MAV-Arbeit von der dienstlichen Tätigkeit freigestellt. Die notwendigen Kenntnisse werden in Schulungen erworben.
Wir unterliegen der Schweigepflicht und behandeln Ihr Anliegen sachlich und kompetent.
Hier nun einige Beispiele, bei denen es wichtig ist, sich mit uns in Verbindung zu setzen:
- Einstellung
- Regelung der täglichen Arbeitszeit
- Aufstellung von Dienst- und Urlaubsplänen
- Kündigung
- Dauerhafte Übertragung einer Tätigkeit
- Unfallverhütung
- Erhebung von persönlichen Daten
- Reduzierung der Arbeitszeit
- Überwachen von Verhalten und Leistung
- Beurteilungskriterien
- Regelungen zur Teilnahme an Fortbildungen
- ...
Sie können sich bei allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit an die Mitarbeitervertretung wenden.
Mitarbeit in der MAV
Es ist wichtig, dass möglichst alle Arbeitsbereiche in der MAV vertreten sind. Bitte überlegen Sie, wen Sie aus Ihrem Team für das MAV-Gremium vorschlagen können. Die Kandidaten müssen älter als 18 Jahre sein und seit mindestens sechs Monaten in der Einrichtung tätig sein. Die nächsten MAV Wahlen sind voraussichtlich in 2022.