Informationen für Mitarbeiter 2024

Diese „Informationen für Mitarbeitende“ sollen Beschäftigten, Beamtinnen und Beamten sowie Auszubildenden und Praktikantinnen/Praktikanten grundlegende Regelungen zu den Beschäftigungs-, Dienst- bzw. Ausbil-dungsverhältnissen zur Verfügung stellen.
Die Auflagen werden regelmäßig überarbeitet und können somit allen Mit-arbeiterinnen und Mitarbeitern eine aktuelle Information über das kirchli-che Dienst- und Arbeitsrecht geben und als auch gerade Neueingestellten einen Überblick über die für sie geltenden Vorschriften ermöglichen.
Trotzdem erhebt diese Zusammenstellung keinen Anspruch auf Vollstän-digkeit – auch eine tagesaktuelle Änderung ist bei der Häufigkeit der Rechtsänderungen nicht möglich, daher lassen sich aus diesen Informati-onen keine Rechtsansprüche herleiten.
Die zitierten Regelungen aus dem Kirchlichen Amtsblatt und der Rechtssammlung sind im Fachinformationssystem Kirchenrecht unter www.kirchenrecht.ekkw.de , die zitierten Rechtsvorschriften des Landes Hessen und des Bundes unter www.rv.hessenrecht.hessen.de bzw. unter www.gesetze-im-internet.de online abrufbar.

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