Das Coronavirus wird so schnell nicht weichen. Unternehmen müssen sich anpassen und umorganisieren, infizierte / infektionsverdächtige Mitarbeiter zuhause bleiben. Arbeitgebern geben der SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandard und seine Konkretisierungen Schutzvorgaben vor, denn Mitarbeiter haben Anspruch auf Infektionsprävention. Was ist zu beachten? Wer hat welche Rechte und Pflichten? Wie beeinflusst das Virus Covid-19 deutsche Arbeitsverhältnisse? Was muss der verantwortungsbewusste Arbeitgeber tun, was kann er von seinen Arbeitnehmern verlangen? Welche Unterstützung bekommt er vom Staat und den Behörden?
Coronavirus und Fürsorgepflicht des ArbeitgebersArbeitgeber müssen die nötigen Schutzmaßnahmen für ihre Mitarbeiter nicht nur im eigenen Interesse einer möglichst langen Aufrechterhaltung oder Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs ergreifen, sie sind auch gesetzlich dazu verpflichtet (§ 618 Abs. 1 BGB, § 3 Arbeitsschutzgesetz /ArbSchG). Der Schutz beginnt mit einer umfassenden Aufklärung über die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus und die richtigen hygienischen Verhaltensweisen. Er hört im worst case mit einer Betriebsschließung und einer Aufforderung an die Mitarbeiter zu Hause zu bleiben auf, es sei denn, es geht im Homeoffice weiter Arbeitsschutz im Homeoffice in der Krisensituation.
Coronavirus – Handlungspflichten des Arbeitgebers
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Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle COVID-19-Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Darüber hinaus stellt das RKI umfassende Empfehlungen für die Fachöffentlichkeit zur Verfügung, u.a. zu Fallzahlen und Epidemiologie, allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen, Diagnostik und Teststrategie und Prävention in Gesundheitseinrichtungen, und gibt einen Überblick über eigene Forschungsvorhaben.
Die Pandemiebewältigung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – entscheidend ist, dass sich alle daran beteiligen.